So fing unser Blog mal an – ein simples Erklärvideo 4 Kommentare


von der Suche nach einem Kasten-WoMo für 5 Personen*

die Anforderungen: <3,5 t, < 3m Höhe, <2,05m Breite, Toilette, <45T€, Transporter

* ) als fünfköpfige Reisegruppen sind nicht nur Familien sondern auch Mehrgenerationen-, Patchwork- oder Reiseweg-Gemeinschaften zu verstehen.

Schau Dich gerne um. Auf unseren Webpages sind noch viele weitere Informationen versteckt.


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4 Gedanken zu “So fing unser Blog mal an – ein simples Erklärvideo

  • Ulla

    Kann man ein solches Kastenwagen-Wohnmobil für fünf Personen auch mieten? Hier im Köln-Bonner Raum bin ich bislang nicht fündig geworden. Oder habe ich nur schlecht gesucht?

    Viele Grüße, Ulla

    • Klaus Hestert Autor des Beitrags

      Hallo Ulla,
      bis dato vermieten die Händler meist ziemlich große Alkoven an die Familien. Auch wir hatten einmal solch ein Monster dabei in Südfrankreich. Wie im Video https://youtu.be/ch87GfUqgbg beschrieben geht im März unser Revo zurück zum Händler. Vielleicht führt das Auto dort ein Zweitleben als Revo4Five-Leihmobil.
      Gruß
      Klaus

  • M. Röhl

    Witzige und sehr treffende Beschreibung der momentanen WoMo-Situation.
    Wenn man nicht gerade eine Uraltkiste von vor 1990 kaufen will sieht es böse aus. Eine „alte Gurke“ hätte zwar „Bestandsschutz“ und ihre Reize, aber man liegt mehr unter dem Auto und saniert, als man darin reist.
    Ich habe das gleiche Problem mit Kindern/Enkeln. Meine zusätzlich Forderung sind: 2 Längsbetten mit 2 m (Größe 1,88 bzw 1,988 m), das allerdings bei einer Fahrzeuglänge von max. 5,5 m (Auch im Urlaub braucht man öffentliche Parkplätze oder muss zum Supermarkt einkaufen. „Lösungen von der Stange“ gibt es dafür nicht. Über eine kreative Inneneinrichtung (welchen Fahrzeugs auch immer) brauche ich mir noch keine Gedanken zu machen, solange ich keine 4-5 eingetragenen Sitzplätze habe.
    (Klappbare) Zusatz-Sitze gibt es am Markt, aber das Zusammenspiel mit dem TÜV? Und neben den immensen Kosten dann der freundliche Hinweis (selbst im Katalog von „großen“ Ausrüstern), daß Sitze vom TÜV eingetragen werden müssen, man keine verbindlichen Angaben zu den Befestigungsmöglichkeiten machen könne, „…setzen Sie sich mit dem TÜV in Verbindung“.
    Und der will erst das Auto sehen, vorher kann er nichts sagen. Also Katze mit Ringelschwanz.
    So, erst mal Luft abgelassen und weiter Info sammeln. Allerdings Vorsicht: Auch im modernen Internet ist nicht alles für bare Münze zu nehmen, denn viele dortige Ratschläge sind inzwischen veraltet oder definitiv verboten.
    Grüsse an die „Mehrgenerationen-WoMo-Gemeinde“.

    • Klaus Hestert Autor des Beitrags

      Hallo M.,
      Deinen Ärger kann ich verstehen und in genau der Situation haben meine Familie und ich uns vor ca 2,5 Jahren auch befunden. Die Nachrüstsitz-Lösung, zu der ich hier auch kostenlos Schablonen versende, gibt für egal welches Fahrzeug ein Stück zusätzliche Sicherheit, ob die Nachrüstung technisch passt. Auch aktuell (Stand 25.04.2016!) wird die Zusatzsitzlösung mit dem in Fahrtrichtung ausgerichteten Dreipunktgurt vom TÜV unter Einhaltung der Montageanleitung zugelassen. Dies allerdings ist für so manche im Internet noch kursierende Zweipunktgurtlösung heute nicht mehr der Fall. Also Augen auf, wenn Euch jemand Sitze schräg zur Fahrtrichtung oder lediglich mit Beckengurt anbietet aus seinem Fundus anbietet!
      Gruß
      Klaus